Themen der Woche: Rechter Terror, die Linke und das Coronavirus

BerlInfos - Informationen aus Berlin - Henrichmanns Einblicke - Ihr Bundestagsabgeordneter informiert: 6. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreunde,
das Coronavirus beschäftigt die Politik.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut liefern laufend aktuelle Informationen. Einige Links finden Sie in diesen BerlInfos.
Der Terror von Rechts und das Verhältnis der Linken zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung waren weitere Themen.
Ich habe in einer Aktuellen Stunde am Freitag deutlich die Doppelzüngigkeit der Linken kritisiert, die Waffengewalt politisch relativiert. Auch die unübersichtliche Lage an der griechisch-türkischen Grenze prägt die Schlagzeilen.
Meine klare Haltung: Wir brauchen eine europäische Lösung.
Wir haben eine humanitäre Verpflichtung. Und wir müssen unsere Außengrenzen schützen. 2015 darf und wird sich nicht wiederholen.
Viele Grüße aus Berlin
Ihr
Marc Henrichmann
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,

eine Reihe sehr unterschiedlicher Themen beschäftigen mich aktuell in Berlin.
Rechter Terror in Deutschland bedroht Grundfeste unserer GesellschaftHanau war nach Halle und dem Mord an Walter Lübcke der dritte schwere rechteTerroranschlag in jüngster Zeit.
Die Tat zeigt, wie groß die Gefahr desRechtsterrorismus in Deutschland ist. Die Grundfeste unserer Gesellschaft sindgefährdet.Die Taten, die menschenverachtende Sprache und eine verrohte öffentliche Debattebedrohen unsere gemeinsamen Werte und unser friedliches Zusammenleben.
DieUnion steht geschlossen mit allen Demokraten im Kampf gegen Rechtsradikalismus.
Wir grenzen uns klar und unmissverständlich von rechtsextremer Hetze und Gewaltab. Das haben wir in der Bundestagsdebatte am Donnerstag deutlich gemacht.Das Verhältnis der Linken zur freiheitlich-demokratischen GrundordnungIm zweiten Anlauf hat der Thüringer Landtag im dritten Wahlgang
– ohne Stimmender CDU – Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt.
Damit ist dieses traurigeKapitel deutscher Parlamentsgeschichte hoffentlich beendet. Was ich von der Parteider Linken halte, habe ich in einer Rede im Deutschen Bundestag am Freitag zumAusdruck gebracht.

Coronavirus: Tagesaktuelle Informationen
Das Coronavirus hat Deutschland und auch das Münsterland erreicht. Wir müssenmittlerweile von einer Epidemie ausgehen. Da sich die Situation derzeit laufendändert, sind die tagesaktuellen Informationen des Robert-Kochs-Institutes und desBundesgesundheitsministeriums besonders hilfreich.Beispielsweise finden sich unter der Risikobewertung zu COVID-19 genaue Angabenzu den Fällen in Deutschland, den Aufgaben des Robert-Koch-Instituts und denanstehenden Schritten. Empfehlen möchte ich auch die Antworten auf häufig gestellteFragen.
Das Bundesgesundheitsministerium aktualisiert seine Meldungen regelmäßig. Andieser Stelle erfahren Sie unter anderem, welche Maßnahmen der Krisenstab derBundesregierung aktuell veranlasst hat. Zudem stehen die Krankenkassen ebenfallsüber Hotlines für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.Auch das Münsterland ist vom Coronavirus betroffen.
Ich habe in dieser Woche mitdem Sozialdezernenten des Kreises Coesfeld über das Virus gesprochen. Der Kreisist vorbereitet und gut aufgestellt. Gleiches gilt für die Krankenhäuser.

Die Lage an der türkisch-griechischen Grenze
– Kein Alleingang wie 2015Die unübersichtliche Lage an der türkisch-griechischen Grenze istbesorgniserregend. Die Lage ist in vielerlei Hinsicht unerträglich. Dass der türkischePräsident die notleidenden Menschen für seine innenpolitischen Zieleinstrumentalisiert, ist verwerflich. Gleichzeitig können wir als Europäische Union keineillegalen Grenzübertritte dulden. Der Schutz der EU-Außengrenzen musssichergestellt werden. Dabei werden wir unsere humanitäre Pflicht nicht vergessenund Griechenland weiter – so gut es eben geht – unterstützen.
Als Europäische Union müssen wir gemeinsam eine Lösung für die vielfältige Krisefinden.
Der Krieg in Syrien muss, in Absprache mit Russland und der Türkei, befriedetwerden. Wir müssen die Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, möglichstheimatnah versorgen. Deutschland ist bereit, hier zu helfen, und tut dies in großemMaße. Wir müssen an der EU-Außengrenze Möglichkeiten schaffen, umAsylbegehren zu prüfen.
Gewiss ist nicht jeder Mensch, der sich derzeit im türkischenGrenzgebiet aufhält, ein Flüchtling. Nach Prüfung der Asylverfahren müssen dieMenschen auf die Staaten der EU verteilt werden. Einen Alleingang kann, darf und wird es nicht geben. 2015 wird sich nichtwiederholen. Europäischen Initiativen zur Lösung der humanitären Katastrophewerde ich mich nicht verschließen. Der Ball liegt aber im Feld der EU und bei unserenPartnern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe Teile der gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe verstoßen nach einer Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Die Karlsruher Richter sinddamit den Beschwerdeführern gefolgt und haben § 217 StGB zur GeschäftsmäßigenFörderung der Selbsttötung für nichtig erklärt.Bisher stellte der § 217 denjenigen unter Strafe, der den Wunsch Sterbewilliger, ihrLeben zu beenden, geschäftsmäßig – also wiederholt – förderte. Dies verstößt lautBundesverfassungsgericht gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. DieAutonomie und Selbstbestimmung jedes Menschen müssen stets gewahrt werden.Ärzte dürfen nun todbringende Medikamente verschreiben und so den Suizid desSterbewilligen fördern.
Ein aktives Verabreichen des Medikaments durch den Arzt istjedoch weiterhin strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat auch klargestellt, dasses keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf. Als Deutscher Bundestag werden wir das Urteil umsetzen.

Folgende Punkte sind mirdabei wichtig:
•Im Grundgesetz ist eine staatliche Pflicht zum Schutz des Lebens und derkörperlichen Unversehrtheit verankert. Dieser Pflicht muss der Staat bei derRegulierung der Suizidhilfe nachkommen
.•Das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass es keine Pflicht zumLeben gibt. Aus der unantastbaren Menschenwürde lässt sich daher auch ein Rechtauf ein menschenwürdiges Sterben ableiten.
•Sterbehilfe muss eine absolute Ausnahme bleiben. Die Anforderungen an dieBereitstellung des todbringenden Medikaments müssen extrem hoch gestellt werden.Denn Sterbende dürfen sich nicht genötigt sehen, aus dem Leben scheiden zumüssen.
•Die Angebote einer guten palliativen Begleitung im Sinne der Betroffenen undihrer Angehörigen müssen weiter ausgebaut werden.Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung des Urteilsdes Verfassungsgerichtes werde ich mich für diese Punkte einsetzen. Über denVerlauf der Beratungen werde ich in den BerlInfos regelmäßig berichten.

Viele Grüße aus Berlin
Ihr
Marc Henrichmann

Marc HenrichmannMitglied des Deutschen BundestagesAbgeordneter für den Wahlkreis Coesfeld/Steinfurt IICDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag