Ein nie da gewesenes Gesetzespaket: Die Herkulesaufgabe „Corona“ meistern
Coesfeld, 25. März 2020 BerlInfos - Informationen aus Berlin - Henrichmanns Einblicke - Ihr Bundestagsabgeordneter informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,
es war heute eine ungewöhnliche Situation im Deutschen Bundestag, ganz im Zeichen der Corona-Krise:
Sicherheitsvorkehrungen und „Abstand halten“ galten auch hier, als wir ein in dieser Form noch nicht da gewesenes Maßnahmenpaket beschlossen haben. Bundesregierung und Parlament nehmen die Herkulesaufgabe „Corona“ an – und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern diese Aufgabe meistern werden.
Wir haben unter anderem Gesetze beschlossen, um Unternehmern zu helfen, Arbeitsplätze zu sichern oder das Gesundheitswesen zu stützen.
In diesen BerlInfos möchte ich Ihnen die einzelnen Maßnahmen näher vorstellen. Besonders wichtig ist es mir, Danke zu sagen – den Menschen, die in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, an der Supermarktkasse oder in der Apotheke ihren wichtigen Beitrag leisten.
Vielen herzlichen Dank! Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Ihre Familie und Ihre Freunde weiter.
Viele Grüße aus Berlin Ihr Marc Henrichmann
Hier nun die BerlInfos zur heutigen Sitzung.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,
heute hat der Deutsche Bundestag ein wichtiges Gesetzespaket verabschiedet –unter besonderen Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen, um eine weitereAusbreitung des Corona-Virus zu verhindern.Die Parlamentarier und die Bundesregierung unternehmen alles Menschenmögliche,um die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemiein Grenzen zu halten. Das wird ohne Frage eine Herkulesaufgabe, aber Deutschlandist stark. Unser Land, alle Bürgerinnern und Bürger, werden diese Aufgabegemeinsam meistern. Davon bin ich überzeugt. Dazu brauchen wir neben einerPortion Optimismus vor allem Geduld und viel Disziplin. „Abstand halten“ ist dassolidarische Gebot der Stunde. Wir müssen die Ausbreitung des Virus verlangsamen,damit sich Ärzte und Pfleger um die Patienten kümmern können, bei denen dieKrankheit einen schweren Verlauf nimmt. Zu Beginn der Debatte im Bundestag haben die Abgeordneten allen gedankt, die inKliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, im Supermarkt oder in der Apotheke „den Laden“ im wahrsten Sinne des Wortes „am Laufen halten“. Diesem Dankschließe ich mich an. Es gibt erste vorsichtige Anzeichen, dass die beschlossenenMaßnahmen der Bundesregierung wirken. Einige Patienten sind genesen. Wir haben heute Gesetzesvorhaben in vier Bereichen beschlossen:
1.Gesundheit und Pflege (finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser,Bevölkerungsschutz bei bundesweiter Epidemie)
2.Wirtschaft und Arbeit (soziale Absicherung, Ausnahmen Arbeitszeit,Saisonarbeitskräfte, Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige,Fond zur Stabilisierung der Wirtschaft)
3.Haushalt und Finanzen (Nachtragshaushalt 2020, Beschluss zurSchuldenbremse)4.Justiz und Verbraucher (Insolvenz und Strafrecht, Mieterschutz)Ich will nicht ausschließen, dass wir noch weitere Gesetze verabschieden müssen,um an der ein oder anderen Stelle nachzusteuern.
Mir ist bewusst, dass es noch vieleFragen zu klären gibt, die erst nach und nach in den Fokus rücken. Gleichzeitigwerden wir alles daran setzen, so schnell es geht zu bewährten Abläufen undVerfahren zurückzukehren. Niemand kann derzeit verlässlich sagen, wann dies derFall sein wird. Zu den Gesetzen im Einzelnen:Nachtrag zum Bundeshaushalt: Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise abzufedern, hat der DeutscheBundestag den Nachtragshaushalt beschlossen. Dies geschieht im Einklang mit derSonderregelung der Schuldenbremse.
Dank der soliden Haushaltspolitik dervergangenen Jahre ist es dem Bund möglich, Kredite in Höhe von 156 MilliardenEuro aufzunehmen. Mit diesen Mitteln decken wir die Corona-bedingtenSteuermindereinnahmen in Höhe von 33,5 Milliarden Euro und finanzierenzusätzliche Ausgaben in Höhe von 122,5 MilliardenEuro. In diesem Betrag enthaltensind 50 Milliarden Euro Soforthilfe für Kleinunternehmen, 7,7 MilliardenEuro für den Bereich Arbeit und Soziales und mehrere Milliarden Euro als Zuschüsse zurBekämpfung des Corona-Virus im Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürGesundheit. Nehmen wir Schulden aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation auf, müssenwir im Rahmen der Schuldenbremse einen Tilgungsplan vorlegen. Dieser sieht eineRückzahlung der Mittel ab 2023 über insgesamt 20 Jahre vor. Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige:Um Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmern rasch und unbürokratischzu helfen, soll es Einmalzahlungen geben. Diese belaufen sich bei Betrieben mit biszu fünf Beschäftigten auf bis zu 9.000 Euro für drei Monate und bei bis zu zehnBeschäftigten auf bis zu 15.000 Euro. Die Gelder helfen dabei, Liquiditätsengpässeaufgrund laufender Betriebskosten oder Darlehen zu verringern. Derzeit wird allesMenschenmögliche unternommen, um die Gelder rasch auszuzahlen.Gesetzespaket im Bereich Arbeit und Soziales: Neben dem Kurzarbeitergeld, das uns bereits durch die Finanzkrise gebracht hat,erleichtern wir den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe.Dadurch werden soziale Härten abgefedert. Familien, die durch die Corona-KriseEinkommensbußen erleiden, erhalten erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag. Umfür die Zeit der Corona-Krise Rentnern die Wiederaufnahme einer wichtigen Tätigkeitzu erleichtern, werden die geltenden Hinzuverdienstgrenzen von 6.300 Euro auf44.590 Euro angehoben. Zudem werden für Bezieher von Kurzarbeit Anreizegeschaffen, um in der arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorübergehendeTätigkeiten zu leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oderdie Lebensmittelversorgung, etwa in der Landwirtschaft, sind. Regelungen im Bereich Justiz und Verbraucher:Wir ändern die Insolvenzregelung für Unternehmen und den Umgang mit Miet- undPachtverhältnissen: Wird wegen der Pandemie die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, soll dem Mieter nicht gekündigt, sondern die Zahlung gestundet werden. Wichtig ist: DiePflicht, Miete zu zahlen, besteht weiterhin. Gesetze im Bereich Gesundheit und Pflege:Der Bund erhält mehr Kompetenzen im Bereich Gesundheit bei einer bundesweitenEpidemie.
Der Deutsche Bundestag hat dazu den Epidemie-Fall ausgerufen.
Indiesem Fall darf das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen treffen, um dieVersorgung mit Arzneimitteln zu sichern oder um die ärztliche Kontrolle bei derEinreise nach Deutschland zu regeln. Zuvor war dies alleinige Aufgabe der Länder. Selbstverständlich stehen die Kliniken und Arztpraxen vor großenHerausforderungen. Für die Kliniken hat der Deutsche Bundestag ein Milliardenpaketzum Ausgleich der Einnahmeausfälle und der Zusatzausgaben aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Es wird Pauschalen für Betten in den Krankenhäuserngeben, die aufgrund einer verschobenen OP frei bleiben, um für Corona-Patienteneingesetzt werden zu können. Auch wird es zusätzliche Anreize geben, umIntensivbetten zu schaffen. Pflegeeinrichtungen werden in der Krise von Bürokratieentlastet und finanziell unterstützt. Diese Änderungen sind sehr weitreichend.
Bei Bedarf stelle ich Ihnen gerne weitereInformationen zur Verfügung. DasRobert-Koch-Institut und das Bundesministeriumfür Gesundheitinformieren ausführlich über das Virus. Auf meiner Homepage werdeich zeitnah ausführliche FAQ veröffentlichen. Für Rückfragen und Anmerkungenstehe ich Ihnen unter marc.henrichmann@bundestag.de zur Verfügung. Auch wennich derzeit wegen der Corona-Pandemie im Wahlkreis keine Termine wahrnehme, binich für Sie unter dieser Adresse zu erreichen.
Viele Grüße aus Berlin Ihr Marc Henrichmann
Marc HenrichmannMitglied des Deutschen BundestagesAbgeordneter für den Wahlkreis Coesfeld/Steinfurt IICDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagMarc Henrichmann, MdB • Platz der Republik 1 • 11011 BerlinMitglieder der CDUim Wahlkreis Coesfeld/Steinfurt IIim Email-VerteilerBerliner BüroUnter den Linden 71Raum 337Telefon030 227 – 79385Fax030 227 – 70385E-Mail:marc.henrichmann@bundestag.de
Impressum Dienstanbieter dieser E-Mail ist der CDU Kreisverband Coesfeld, vertreten durch den Kreisvorsitzenden Marc Henrichmann MdB. Inhaltlich Verantwortlicher ist Kreisgeschäftsführer Hans-Peter Egger. CDU Kreisverband Coesfeld Zapfeweg 18 48653 Coesfeld Telefon: 02541 9377 170 Telefax: 02541 9377 176 Bei Rückfragen, Adressänderungen oder Anregungen erreichen Sie uns unter der E-Mail: post@cdu-coe.de
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