Sehr geehrte Damen und Herren, liebe CDU-Mitglieder!
Unser Motto „NRW kommt voran“ hat sich auch in dieser Woche im Landtag deutlich gezeigt.
Drei wichtige Themen aus den Plenarberatungen fassen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.
Außerdem laden wir Sie herzlich ein zum Wahlkampfauftakt Europawahl in Münster am 27. Mai mit Annegret Kramp-Karrenbauer, Paul Ziemiak und Armin Laschet??
Digitalisierung:
Bis 2025 die digitale Spitzengruppe anführen Und wieder setzt die NRW-Koalition ein Versprechen aus dem Koalitions-Vertrag um:
Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat am Mittwoch im Landtag die Digitalstrategie vorgestellt, mit der Nordrhein-Westfalen bis 2025 eine Vorreiterrolle einnimmt und die digitale Spitzengruppe in diesem Bereich führen wird.
Die Digitalisierung wird in allen Bereichen von der Verwaltung über Gesundheit, Schulen und Verkehr bis hin zur Wirtschaft vorangetrieben.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schick sagte dazu: „Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte noch vollmundig angekündigt, die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Doch es blieb bei der Ankündigung und die Menschen im Land waren zu Recht, ganz analog, enttäuscht. Die NRW-Koalition hat dagegen zügig eine konkrete Digitalstrategie erarbeitet, die fortlaufend realisiert und aktualisiert wird.“
Die Digitalstrategie ist in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Bürgern und zahlreichen Beteiligten entstanden:
mit Online- und Offline-Formaten, einer schriftlichen Anhörung der Verbände und der Digitalkonferenz mit mehr als 500 Teilnehmern, die Ministerpräsident Armin Laschet eröffnet hat. „So sieht moderne Politik aus – sie beteiligt die Menschen und entwickelt sich weiter“, sagte Thorsten Schick am Mittwoch.
Die CDU-NRW hat bereits vor einem Jahr, im April 2018, den Leitantrag für den damaligen 41. Landesparteitag in Bielefeld zu diesem Thema beschlossen.
Unter dem Titel „NRW kommt voran – Leben, Lernen und Arbeiten im digitalen Zeitalter“ haben wir dann im Juni 2018 diskutiert, wie unser Land und die NRW-Koalition auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung reagieren können.
Enteignung schafft keinen Wohnraum Zur Debatte am Mittwoch im Plenum zum Thema Wohnungsbaupolitik erklären der baupolitische Sprecher Fabian Schrumpf und der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen: Schrumpf: „Wer Forderungen nach Enteignungen ernsthaft als geeignetes Mittel gegen Wohnungsnot bezeichnet, handelt schlichtweg verantwortungslos. Durch Enteignungen oder die Verstaatlichung von Wohnungsgesellschaften entsteht keine einzige zusätzliche Wohnung. Ganz im Gegenteil: Durch entstehende Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe würde so weniger Geld für die öffentliche Förderung von Wohnraum, und damit für den Bau neuer Mietwohnungen, zur Verfügung stehen. Die NRW-Koalition ist davon überzeugt, dass nur ein Mehr an Wohnraum nachhaltig dazu beiträgt, den Wohnungsmarkt zu entspannen und die Preise zu stabilisieren. Wir arbeiten an gezielten Konzepten zur Baulandgewinnung, um so Anreize für Investoren zu setzen. Rot-Grün sollte die sozialistische Mottenkiste wieder vergraben und lieber mit uns gemeinsam an einer guten Lösung für die Menschen in unserem Land arbeiten!“
Hovenjürgen: „Der aktuelle, starke Bedarf an Wohnraum, ist das Ergebnis verfehlter rot-grüner Wohnungsbaupolitik. Wer die Flächen verknappt, muss sich nicht wundern, dass die Mieten hoch sind. Daher stellen wir mehr Flächen zur Verfügung. Denn nur durch den Bau von neuen Wohnungen kommen wir bei der Lösung des Problems voran. Allein im Jahr 2019 stehen fast 1,3 Milliarden Euro für die Schaffung und Erhaltung von preisgebundenem Wohnraum zur Verfügung. Wir wollen den Menschen in unserem Land eine Perspektive geben so zu wohnen, wie sie wollen – im Eigenheim und in bezahlbaren Mietwohnungen. Doch vertikales Wohnen kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht gut an.
Damit ist das neue Motto der SPD ‚Es lebe der Plattenbau‘ an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen völlig vorbeigedacht. Auch die pauschale Verurteilung von Vermietern durch Rot-Grün führt zu einer gesellschaftlichen Spaltung und trifft besonders die bundesweit etwa 3,9 Millionen privaten Kleinvermieter. Eigentum verpflichtet, stellt aber nicht unter Generalverdacht.
“ Den Kommunen Klarheit bieten: NRW-Koalition schafft Stichwahl ab
Die NRW-Koalition hat am Donnerstag ein Gesetz zur Änderung der Kommunalwahl verabschiedet. Die Stichwahl, also der zweite Wahlgang bei Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen, wird damit abgeschafft. Außerdem werden die Wahlbezirke neu zugeschnitten.
Zur Begründung: Die Zahlen der vergangenen Kommunalwahlen sprechen eine eindeutige Sprache. So ist bei Stichwahlen die Wahlbeteiligung in der Regel deutlich niedriger als im ersten Wahlgang.
„Die Akzeptanz der Stichwahlen ist bei den Wahlberechtigten gering“, so Josef Hovenjürgen.
„Wählerinnen und Wähler stimmen mit den Füßen ab. Dem soll nun Rechnung getragen werden. Zu viele Wahlgänge führen zu Politikverdrossenheit." Hinzu komme der enorme Verwaltungsaufwand, den man den Kommunen nach dem ersten Wahlgang ein zweites Mal zumute. Die Stichwahlen in Zahlen: In 75 von 98 untersuchten Stichwahlen seit 1999 obsiegte in der Stichwahl der Kandidat, der auch im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Nur in vier der 98 Stichwahlen lag die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl höher als im ersten Wahlgang. Insgesamt ist seit 1999 ein deutlicher Rückgang der Wahlbeteiligung zu verzeichnen.
Bei den Stichwahlen zum Oberbürgermeister zum Beispiel lag die Wahlbeteiligung 1999 noch bei 44,96 Prozent, 2014 sank sie auf 33,93 Prozent, 2015 waren nur noch 31,82 Prozent zu verzeichnen.
Bei der Änderung zur Einteilung der Wahlbezirke stellt Nordrhein-Westfalen um auf geltendes Bundesrecht.
Das hätte die rot-grüne Vorgänger-Regierung längst tun müssen.
„CDU und FDP machen mit der Neuregelung der Größe der kommunalen Wahlbezirke nichts anderes als eine Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes“, sagt Josef Hovenjürgen.
Unser Ziel ist es, dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Wahlrechtsgleichheit zu entsprechen und dadurch mehr Gerechtigkeit durch Stimmengleichgewicht herzustellen. Bei Bundestags- und Landtagswahlen wird seit Jahren so verfahren, ohne dass die SPD dies in irgendeiner Form beanstandet hat. Ein Stück weit darf bezweifelt werden, ob es der SPD wirklich um das Wahlrecht geht, oder um die Wahrung der Vorteile, die man trickreich aus der bisherigen Regelung zog.“ Konkret geht es um folgende Änderungen im Paragraph 4 des Kommunalwahlgesetzes
– genauer gesagt wird ein Satz hinzugefügt, der da lautet:
„Bei Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.“
Herzliche Grüße,
Ihr
Josef Hovenjürgen Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen
CDU Landesverband Nordrhein-Westfalen Wasserstr. 6 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 - 136 000 Telefax: 0211 - 136 0059 Rückfragen bitte per E-Mail an: generalsekretaer@cdu.nrw